Ortsgemeinde Reichweiler
 

Bekanntmachung - 5.12.2019

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) Bauleitplanung der Ortsgemeinde Reichweiler Aufstellung der Ergänzungssatzung „Hauptstraße“; Hier: Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Reichweiler hat in seiner Sitzung am 18.10.2018 die Aufstellung der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 5.1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Aufstellung erfolgt gem. § 13 BauGB im Vereinfachten Verfahren.

Der Planentwurf zur vorgenannten Satzung wurde in einer Sitzung am 05.12.2019 angenommen und es wurde beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird im Vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach §2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 5.2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Nach § 34 Abs. 6 S. 2 BauGB ist § 10 Abs. 3 BauGB (Zusammenfassende Erklärung) entsprechend anzuwenden.

Mit der Ergänzungssatzung soll ein Mischgebiet gem. §6 BauNVO ausgewiesen werden.

Geltungsbereichsabgrenzung:

Der vorgesehene Geltungsbereich der vorgenannten Ergänzungssatzung umfasst folgende Flurstücke auf der Gemarkung Reichweiler (Stand: 2019):

Flur 3, Fl.-St.-Nr. 66, Flur 10, Fl.-St.-Nr. 47/3 - tw; Flur 3, Fl.-St.-Nr. 67 - tw und Flur 3, Fl.-St.-Nr. 90/10 - tw (*tw = teilweise)

Der Geltungsbereich ist zur Verdeutlichung in der nachfolgenden Planskizze dargestellt. Die Geltungsbereichsabgrenzung ist durch eine breite regelmäßig unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Pläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Zu diesem Zweck liegt der Entwurf der Ergänzungssatzung „Hauptstraße“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Landespflegerischem Planungsbeitrag, in der Zeit vom 19.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, FB 3: Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Schulstraße 3 - 7, 66885 Altenglan, Zimmer A / OG-06, während den Dienstzeiten

Montag
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Öffentlichkeit wird damit auch allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung (Anhörung) gegeben. Anregungen und Vorschläge können während der Auslegungsfrist bei der Kusel- Altenglan, FB 3: Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Schulstraße 3 - 7, 66885 Altenglan, Zimmer A / OG-06, vorgebracht werden.

Die auszulegenden Unterlagen werden auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kusel - Altenglan https://www.vgka.de/ unter der Rubrik: Planauslagen zu jedermanns Einsicht eingestellt und zugänglich gemacht.