Ortsgemeinde Reichweiler
 

Bekanntmachung - 9.7.2021

Bekanntmachung des Tages der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

Der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Reichweiler, Herr Karsten Becker, hat sein Amt als Ortsbürgermeister mit Wirkung zum 30. Juni 2021 niedergelegt. In Folge dessen soll gem. § 53 Abs. 5 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz(GemO) die Wahl der Ortsbürgemeisterin/des Ortsbürgermeisters spätestens drei Monate nach freiwerden der Stelle (bis zum 30.09.2021) erfolgen.

  1. Am Sonntag dem 26. September 2021 findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Reichweiler statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag dem 10. Oktober 2021 durchgeführt. Auf Grund des § 62 der Kommunalwahlverordnung (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlverordnung (KWO) fordere ich hiermit zum Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgmeinde Reichweiler auf.

  2. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wahlergruppensowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einemgemeinsamen Wahlvorschlag benennen. Parteivorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftig organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter/innen der Gemeinde, Wahlvorschäge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmungeiner gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitglieder/Anhängerinnen und Anhängern, sowie Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden. Eine Partei, die unter §16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 03. August 2021, bis 18:00 Uhr bei dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteigesetzes nachwisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

  3. Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebietes, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträgernicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. Die Wahlorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsvorschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber genannt werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 25 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften. Das gleiche gilt, wenn sich der bisherige Bürgermeister als einzelbewerber bewirbt.

  4. Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei den zuständigen Wahlleiter Herr Thilo Neitsch, Hauptstraße 14a, 66871 Reichweiler oder bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan, Marktplatz 1, Zimmer K / OG - 18 (Wahlamt), 66869 Kusel eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist Montag der 09. August 2021, 18:00 Uhr.

  5. Vordrucke für einen Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan gegen Kostenerstattung erhältlich. Amtliche Formblätter für Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von der zuständigen Wahlleitung und von der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung kostenfrei abgegeben.

Reichweiler, 09.07.2021
Gez. Thilo Neitsch
(1. Beigeordneter und Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters)