Ortsgemeinde Reichweiler
 

Sitzungsprotokoll OG Reichweiler von 25.11.2021

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Reichweiler hat in seiner Sitzung am 25.11.2021 unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Elektroarbeiten im Dorfgemeinschaftshaus - hier: Austausch der Beleuchtung; Auftragsvergabe

In der Küche, im Gastraum und am Windfang des Dorfgemeinschaftshauses soll die vorhandene Beleuchtung auf LED-Technik umgerüstet werden. Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig den entsprechenden Auftrag an die Firma Leyser Elektrotechnik mit Sitz in Kusel zu vergeben. Ortsbürgermeister Eric Tuerlings wurde ermächtigt den Auftrag zum Angebotspreis in Höhe von 2.304,27 Euro zu erteilen.

Beratung und Beschlussfassung über eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B

Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Kusel fordert die Gemeinden mit voraussichtlich unausgeglichenem Haushalt für das Jahr 2022 auf, eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B um jeweils mindestens 20 Punkte ab dem Jahr 2022 vorzunehmen. Nach § 93 Absatz 4 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Die Nichtbeachtung der Verpflichtung, den Haushaltsplan jährlich auszugleichen, ist eine Rechtsverletzung, die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach §§ 117 ff. GemO rechtfertigten. Nach § 94 Absatz 2 der Gemeindeordnung, hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen, soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen, im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen. Die Anhebung der Grundsteuer A und B um jeweils mindestens 20 Prozentpunkte wird daher von der Kreisverwaltung als angemessen angesehen. Für die einzelnen Steuerpflichtigen führt eine solche Erhöhung überschlägig betrachtet nicht zu erheblichen Zusatzbeträgen. Auch würden die hierdurch erzielten Mehreinnahmen in vollem Umfang bei der Ortsgemeinde verbleiben und nicht zu einer höheren Umlagebelastung führen. Das Haushaltsdefizit kann somit unmittelbar verringert werden. Der Ortsgemeinderat stimmte mehrheitlich der Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer A von 300 v.H. auf 320 v.H. und der Grundsteuer B von 365 v.H. auf 385 v.H. zu. Diese Änderung wird im Doppelhaushalt für die Jahre 2022 und 2023 berücksichtigt.

Vertragsangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat stimmte der Ergänzung eines Rahmenvertrags einstimmig zu.



Die Veröffentlichung der Sitzungsergebnisse beschränkt sich auf den sachlichen Inhalt und hat lediglich informellen Charakter. Rechtsverbindlich sind einzig die ausgefertigten Niederschriften.